Als Wahlärztin kann ich mir die Zeit nehmen um auf alle Bedürfnisse meiner Patientinnen einzugehen und das ärztliche Gespräch in aller Ruhe durchzuführen. Kurze Wartezeiten, kurzfristige Terminvereinbarungen und flexible Öffnungszeiten sind für mich selbstverständlich.
Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen, das bedeutet, dass Sie das Honorar zunächst bei Ihrem Wahlarzt begleichen müssen. Die Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen bis zu 80% des üblichen Kassentarifs rückerstattet.
Wichtige Information: Wenn Sie einen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Bekanntgabe. Bitte beachten Sie, dass Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden werden müssen. Ansonsten müssen wir Ihnen den Termin verrechnen.
Operative Tätigkeiten
Neben der Ordination in Langkampfen bin ich auch am Bezirkskrankenhaus Kufstein als Fachärztin tätig, wo ich auch operative Tätigkeiten durchführen kann. Dadurch ist es mir möglich etwaige vaginale, minimalinvasive und abdominelle Operationen durchzuführen.
Sie haben den Vorteil, dass ich Sie, von der Erstberatung über die Diagnosestellung bis hin zu einer möglichen Operation oder Behandlung, ständig begleite und betreue.
Downloads & Formulare
(Aktualisiert 08/01/2023)
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Formulare als PDF Download.